Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist Unsinn

Stellungnahme Prof. Dr. Fritz Söllner zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes GEG:

"Für den Klimaeffekt von CO2 ist nur entscheidend, wieviel CO2 insgesamt emittiert wird. Es spielt mithin keine Rolle, wer wo wieviel im Einzelnen emittiert. Folglich ist ein kleinteiliger und sektorbezogener Ansatz zur Emissionsreduktion, wie ihn der vorliegende Gesetzentwurf verkörpert, prinzipiell verfehlt.

Die Emissionen des Gebäudesektors unterliegen bereits dem nationalen Emissionshandelsystem und damit sind alle weiteren diesbezüglichen Regulierungen redundant und ineffektiv in dem Sinn, dass sie keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der CO2-Emissionen in Deutschland haben.

Alle gebäudesektor-spezifischen Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen werden ins Leere laufen, weil sie sich nicht auf die [ab 2027] im Rahmen des EU-ETS II erlaubte Emissionsmenge auswirken.

Im Vergleich zur Gasheizung lässt sich also nur eine CO2-Ersparnis von 7% durch die Wärmepumpe erzielen. Mit wachsender Differenz zwischen der Außentemperatur und der für die Heizung notwendigen Vorlauftemperatur sinkt der Wirkungsgrad der Wärmepumpe (auf 2 oder sogar noch darunter), sodass sich selbst die bescheidene 7%-Ersparnis in Luft auflöst und die Wärmepumpe effektiv sogar mehr CO2 als die Gasheizung emittiert.

Unter dieser Voraussetzung würde sich im Jahr 2030 durch den forcierten Einsatz von Wärmepumpen zur Gebäudeheizung eine Einsparung von 10,5 Mio t CO2 ergeben (BMWK 2023a). Relativ zu den gesamten deutschen CO2-Emissionen des Jahres 2022 in Höhe von 746 Millionen Tonnen sind das 1,4%.

Ökologisch ineffektive Maßnahmen sind notwendigerweise auch ökonomisch ineffizient, unabhängig davon, wie hoch oder niedrig die Kosten auch sein mögen.

Das GEG verkörpert den kleinteiligen, sektoralen und dirigistischen Ansatz, wie er die Klima- und Energiepolitik leider seit Jahren dominiert. Auf diese Weise lässt sich eine Klima- und Energiepolitik, die sowohl effektiv als auch effizient ist, nicht erreichen. Dies ist nur möglich, wenn man sich auf den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente verlässt. Darüberhinausgehende Maßnahmen sind nicht nur überflüssig, sondern auch schädlich. Dies gilt insbesondere für den vorliegenden Gesetzentwurf."